Ihre kompetenten Ansprechpartner
DIE RECHTSANWÄLTE DER KANZLEI ARENDS
STELLEN SICH VOR
FRIEDRICH-CARL ARENDS
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Am 2. Oktober 1938 geboren, studierte Friedrich-Carl Arends in Freiburg, Berlin und Göttingen Rechtswissenschaft. 1968 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und bereits zwei Jahre später zum Notar bestellt. Er praktizierte bis zum Erreichen der Altersgrenze im Oktober 2008 als Notar. Er ist noch heute als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei tätig.
PETER ARENDS
Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und Notar Peter Arends wurde 1970 geboren. Nach dem Abitur in Neuenhaus studierte er zunächst in Heidelberg und dann in Würzburg Jura. Er schloss das 2-jährige Referendariat im bayerischen Staatsdienst an. Im Jahre 2000 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und im April 2010 zum Notar bestellt.